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Wir entwickeln Programme zur Überwachung der Benutzeraktivitäten an privaten PCs (Personal Monitor) und PCs am Arbeitsplatz (Employee Monitor). Darüber hinaus bieten wir Programme, mit denen Sie die Computeraktivität Ihrer Kinder regeln können (Time Sheriff).

20% aller Internetbenutzer haben Angst vor der Veröffentlichung eigenes Browserverlaufs

5 April 2011

Zu solchem Schluss ist Microsoft nach einer ausgiebigen internationalen Untersuchung gekommen, die das Online-Verhalten und Sicherheitswahrnehmung der Benutzer in Frage stellte. Benutzer aus über 20 Ländern (incl. Russland) nahmen an der Studie teil.

Laut dieser Studie begreifen nur 36% der russischen Benutzer die Wichtigkeit des sicheren Aufbewahrens vom privaten Browserverlauf, über 63% sind sich sicher über die Gefahrlosigkeit im Internet.
Die Ergebnisse sind etwas anders im planetaren Ausmaß, aber die Tendenz ist richtig angedeutet. Die Benutzer nannten nach dem Schutz vor Viren die Seitenladezeiten, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit zu wichtigsten Aspekten des komfortablen Internet-Surfens.

Über 60% aller Benutzer wollen nicht, dass man den Zugang zu dem privaten Browserverlauf erhält, etwa 20% befürchten schon, das sei der Fall.
Am meisten wollen die Benutzer das Anzeigen von Online-Banking- und Pornoseiten im eigenen Browserverlauf vermeiden.

Micrsoft besorgt über ein mögliches Leck bei vertraulichen Daten

25 February 2011

Micrsoft besorgt über ein mögliches Leck bei vertraulichen DatenMicrosoft leitete ein Verfahren ein, um zu vermeiden, dass einer der Manager einen Posten bei einem Mitbewerber annahm.

Laut Microsoft kopierte Michael Michevsky, ihr ehemaliger Manager, eine Vielzahl von internen Dokumenten, bevor er Microsoft verließ, und versuchte diese Salesforce, einem direkten Mitbewerber des Unternehmens, anzubieten.

Das Gericht schloss sich der Argumentation des Klägers an und erließ einen Gerichtsbeschluss, der Michael Michevsky verbietet, die Stelle als stellvertretender Leiter des Mitbewerbers anzunehmen.

Die Vertreter von Microsoft beharren darauf, dass die Handlungen ihres früheren Managers einen Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung und die Wettbewerbsklausel darstellt, die er bei seiner Einstellung unterschrieben hatte.
Der Gerichtsbescheid legt außerdem dar, dass Michevsky über 900 Dateien mit mehr als 25.000 Seiten Text (etwa 600 MB) auf seinen Laptop kopiert hat. Diese Dokumente enthielten angeblich vertrauliche Informationen zur Marketingstrategie des Unternehmens und urheberrechtlich geschütztes Material.

Salesforce wollte sich nicht zu diesem Vorfall äußern.